Stand: Mai 2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen des Autowerks Heiden, insbesondere Reparatu-ren, Servicearbeiten, Diagnosen, Lieferungen von Ersatzteilen sowie Einlagerungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Autowerk Heiden schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung des Reparaturauftrags oder der mündlichen Auf-tragserteilung zustande.
Der Überbringer des Fahrzeugs gilt als zur Auftragserteilung berechtigt.
3. Leistungen / Ausführung
Das Autowerk Heiden ist berechtigt:
- Probefahrten durchzuführen
- Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen
Zusatzarbeiten dürfen ohne Rücksprache ausgeführt werden, wenn sie für die Betriebssi-cherheit notwendig sind oder einen geringen Mehraufwand darstellen. Andernfalls wird die Zustimmung des Kunden eingeholt.
4. Preise / Kostenvoranschlag
- Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erstellt wurden
- Abweichungen bis 10 % sind zulässig
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt.
Wird kein Kostenvoranschlag verlangt, erfolgt die Abrechnung nach effektivem Aufwand.
5. Fertigstellung / Abholung
Der Kunde wird über die Fertigstellung informiert. Das Fahrzeug ist innert 3 Arbeitstagen abzuholen.
Nach Ablauf dieser Frist:
- kann eine Standgebühr erhoben werden
Erfolgt das Abstellen auf Risiko des Kunden
6. Zahlung / Verzug
- Rechnungen sind bei Abholung fällig, spätestens innert 30 Tagen
- Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % p.a. erhoben
- Mahngebühren von CHF 20.-- werden verrechnet
Das Autowerk Heiden ist berechtigt, einen Kostenvorschuss zu verlangen.
7. Retentionsrecht / Eigentumsvorbehalt
Das Autowerk Heiden ist berechtigt, das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung zurück-zubehalten (Art. 891 ff. ZGB).
Eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Autowerks Heiden.
8. Gewährleistung
- Kunde hat das Fahrzeug nach Abholung zu prüfen
- Mängel sind innert 5 Arbeitstagen schriftlich zu melden
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (OR).
Das Autowerk Heiden hat das Recht auf Nachbesserung.
9. Haftung
Das Autowerk Heiden haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig.
Keine Haftung besteht insbesondere für:
- im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände
- Datenverlust (z.B. durch Softwareupdates)
Schäden durch Dritte, Tiere oder höhere Gewalt
10. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat insbesondere:
- auf besondere Fahrzeugzustände oder Umbauten hinzuweisen
- keine Wertgegenstände im Fahrzeug zu belassen
- relevante Informationen (z.B. Garantien, technische Änderungen) offenzulegen
11. Einlagerung (Räder/Reifen)
- Einlagerung erfolgt gegen Gebühr gemäss aktuellem Tarif
- Dauer: max. 7 Monate pro Periode
Nicht abgeholte Gegenstände können nach angemessener Frist kostenpflichtig entsorgt oder verwertet werden.
12. Termine / Fristen
Termine sind unverbindlich, ausser sie wurden ausdrücklich schriftlich zugesichert. Verzögerungen infolge höherer Gewalt oder Lieferproblemen verlängern die Fristen ange-messen.
13. Datenschutz
Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung unter:
autowerkheiden.ch/datenschutz
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestim-mungen unberührt.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die vorliegenden «AGB» unterstehen ausschliesslich Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Herisau.